Pfarrgemeinderat und Ortsausschüsse

Der Pfarrgemeinderat in der Pfarrei Dürnsricht-Wolfring mit Expositur Högling  berät und unterstützt den Pfarrer in vielen seelsorglichen Belangen. Der Pfarrgemeinderat hat ein Leitbild für die Arbeit im Pfarrgemeinderat entwickelt. Sie können es hier herunterladen.

Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates Dürnsricht-Wolfring mit Expositur Högling sind:

 

vordere Reihe von links nach rechts, sitzend:
Veronika Ehlerding, Christine Schleicher, Beata Zaremba, Regina Schottenheim

hintere Reihe von links nach rechts, stehend:
Susanne Ettl, Silvia Schleicher, Dagmar Schubert, Sandra Schieder, Regina Forster, Gabriele Scheuerer, Marina Strasser, Carina Bär, Bianka Langer, Magdalena Schmidbauer, Pfarrer Celestine

 

Ortsausschüsse des Pfarrgemeinderates in der Wahlperiode 2026-2030


 

Dürnsricht

v.l. Pfarrer Celestine, Günter Schießl, Regina Schottenheim, Dagmar Schubert, Veronika Ehlerding, Gabriele Scheuerer, Regina Forster, Andrea Bruckner, Marion Perchalla-Schönemann, Susanne Ettl

 

 


Wolfring: Langer Bianka, Schanderl Dominik, Schieder Sandra, Schleicher Silvia, Stahl Monika

 


Högling: Bär Carina, Schmidbauer Magdalena, Schmidbauer Michael, Werner Bernhard

 


Info: Aufgaben und Rechte des Pfarrgemeinderates

Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrages der Kirche. Seine grundlegende Aufgabe ist es, zusammen mit dem Pfarrer in allen Bereichen der Pfarrgemeinde beratend und beschließend mitzuwirken und mit dem Pfarrer Sorge zu tragen für die Einheit in der Pfarrgemeinde, mit dem Bischof und mit der Weltkirche. Als Pastoralrat hat er den Pfarrer in seinen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Als Organ des Laienapostolats wird er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Gemeinde, in eigener Verantwortung tätig. Wahlberechtigt sind alle Katholiken der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und ihren 1. Wohnsitz in der Pfarrei haben. Wählbar ist, wer der röm.-kath. Kirche angehört, das 16. Lebensjahr vollendet hat, in der Pfarrgemeinde seinen 1. Wohnsitz hat oder in ihr haupt- oder ehrenamtlich tätig ist und ein Leben führt, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden für vier Jahre gewählt. Die nächste Wahl findet im Jahr 2022 statt.