Der Pfarrgemeinderat in der Pfarrei Dürnsricht-Wolfring mit Expositur Högling setzt sich aus 12 gewählten Mitgliedern zusammen und berät und unterstützt den Pfarrer in vielen seelsorglichen Belangen. Der Pfarrgemeinderat hat ein Leitbild für die Arbeit im Pfarrgemeinderat entwickelt. Sie können es hier herunterladen.
Am 25. Februar 2018 wurde der Pfarrgemeinderat neu gewählt. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates Dürnsricht-Wolfring mit Expositur Högling sind:
vordere Reihe von links nach rechts:
Schieder Sandra, Schleicher Silvia, Schmidbauer Magdalena, Bruckner Andrea
hintere Reihe von links nach rechts:
Langer Bianka, Scheuerer Gabriele, Schießlbauer Mathilde, Bauer Andrea, Dietl Margareta, Schanderl Dominik
nicht auf dem Bild: Flierl Irene, Obendorfer Maria
Ortsausschüsse
Dürnsricht
Bruckner Andrea, Scheuerer Gabriele, Dietl Margareta, Schießlbauer Mathilde, Flierl Irene, Schießl Günter
Wolfring: Bauer Andrea, Held Anita, Langer Bianka, Schanderl Dominik, Schieder Sandra, Schleicher Silvia, Stahl Monika
Högling: Bär Carina, Obendorfer Maria, Ruidisch Elfriede, Schmidbauer Magdalena, Schmidbauer Michael, Werner Bernhard
Info: Aufgaben und Rechte des Pfarrgemeinderates
Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrages der Kirche. Seine grundlegende Aufgabe ist es, zusammen mit dem Pfarrer in allen Bereichen der Pfarrgemeinde beratend und beschließend mitzuwirken und mit dem Pfarrer Sorge zu tragen für die Einheit in der Pfarrgemeinde, mit dem Bischof und mit der Weltkirche. Als Pastoralrat hat er den Pfarrer in seinen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Als Organ des Laienapostolats wird er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Gemeinde, in eigener Verantwortung tätig. Wahlberechtigt sind alle Katholiken der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und ihren 1. Wohnsitz in der Pfarrei haben. Wählbar ist, wer der röm.-kath. Kirche angehört, das 16. Lebensjahr vollendet hat, in der Pfarrgemeinde seinen 1. Wohnsitz hat oder in ihr haupt- oder ehrenamtlich tätig ist und ein Leben führt, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden für vier Jahre gewählt. Die nächste Wahl findet im Jahr 2022 statt.